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   BayObLG, 28.02.1989 - BReg. 1a Z 33/88   

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https://dejure.org/1989,6597
BayObLG, 28.02.1989 - BReg. 1a Z 33/88 (https://dejure.org/1989,6597)
BayObLG, Entscheidung vom 28.02.1989 - BReg. 1a Z 33/88 (https://dejure.org/1989,6597)
BayObLG, Entscheidung vom 28. Februar 1989 - BReg. 1a Z 33/88 (https://dejure.org/1989,6597)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abgrenzung von der rechtlichen Stellung als befreiter Vorerbe und als Schlusserbe; Änderungen eines gemeinschaftlichen Testaments nach dem Tod des ersten Ehepartners; Änderungsvorbehalt hinsichtlich eines Testaments für jeden Ehegatten allein; Moralische Erfüllung eines ...

  • Wolters Kluwer

    Erbfolge nach gemeinschaftlichem Testament; Bindung des Erblassers an das frühere gemeinschaftliche Testament nach dem Tod des ersten Ehegatten gemäß § 2271 Abs. 2. S. 1 BGB und Unwirksamkeit der letztwilligen Verfügung des Erblassers im neuen gemeinschaftlichen Testament

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 587
  • FamRZ 1989, 787
  • Rpfleger 1989, 397
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.04.1951 - IV ZR 4/50

    Gemeinschaftliches Testament. Widerrufsrecht

    Auszug aus BayObLG, 28.02.1989 - BReg. 1a Z 33/88
    Zutreffend hat das Landgericht aber berücksichtigt, daß es sich bei den Testierenden um juristische Laien handelt, so daß allein aus der Überflüssigkeit eines solchen Zusatzes nicht geschlossen werden muß, er sei anders auszulegen und zwar als einseitiges Änderungsrecht des überlebenden Ehegatten; dies wäre zulässig gewesen (BGHZ 2, 35/36).
  • BayObLG, 02.02.1987 - BReg. 1 Z 61/86

    Einseitiger Widerruf von wechselbezüglichen Verfügungen; Voraussetzungen für die

    Auszug aus BayObLG, 28.02.1989 - BReg. 1a Z 33/88
    Ihr Ergebnis bindet das Rechtsbeschwerdegericht, sofern es auf einer ausreichenden Sachverhaltserforschung beruht ( § 2358 Abs. 1 BGB , § 12 FGG), alle wesentlichen Umstände berücksichtigt (§§ 23, 25 FGG) und das Gericht der Tatsacheninstanz hierbei nicht gegen Auslegungs- und Beweisregeln, Denkgesetze und feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. BayObLGZ 1987, 23/28).
  • BayObLG, 31.12.1982 - BReg. 1 Z 98/82
    Auszug aus BayObLG, 28.02.1989 - BReg. 1a Z 33/88
    Gegen eine solche Auslegung des Testaments, die den Gerichten der Tatsacheninstanz obliegt (BayObLGZ 1982, 474/477 m.w.Nachw.), bestehen keine rechtlichen Bedenken.
  • BayObLG, 28.04.1992 - 1Z BR 17/92

    Antrag auf Erteilung eines Erbscheins; Einsetzen zur Alleinerbin durch

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  • BayObLG, 30.10.1989 - 1a BReg.Z 19/88

    Vertragsmäßige Verfügung von Todes wegen; Bindungswirkung des Erbvertrags;

    Das Erlöschen des dem Erblasser zustehenden Anfechtungsrechts hat gemäß § 2285 BGB zur Folge, daß auch die Beteiligte zu 1 den Erbvertrag aus dem vom Erblasser geltend gemachten Grund nicht mehr anfechten kann (vgl. BGHZ 106, 359 [BGH 08.02.1989 - IVa ZR 98/87] /362; BayObLG FamRZ 1989, 787/788).
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